Schneckenpost Lauf/Hersbruck

Wer soll für alles bezahlen, für die kostenlosen Tests, Masken, für die Insolvenzen, die ausgefallene Arbeitszeiten wegen Qurantäne (oft völlig gesunder Menschen mit einem positiven PCR-Test!), die Impfungen und nicht zuletzt deren Folgen: Den Impfschäden. Und derer wird es in den nächsten Jahren unzählige geben. Das weiß man jetzt schon, aber man impft fleißig weiter.

Das Gesetz, einen neuen Lastenausgleich zu ermöglichen, wurde bereits 2019 verabschiedet – ein Verschwörungstheoretiker, wer böses dabei denkt. Auszug:

„Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von … Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.“

Fassen wir also kurz zusammen: Der Staat kann ab dem 01.01.2024 einen Lastenausgleich (ein schönes Wort für Enteignung) in den Vermögenswerten der gesamten Bevölkerung für die Entschädigung von Impfgeschädigten durchführen.

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