Aus dem Telegramkanal von Dr. Alexander Christ – Anwalt für Grundrechte & Demokratie
🔻 Jahressteuergesetz: Heimliche Steuererhöhungen bei Erbschaften 🔺
▪️ Der Bundestag hat am vergangenen Freitag des Jahressteuergesetz verabschiedet. Steuerbefreiungen, Anhebungen von Freibeträgen und ähnliche Maßnahmen sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im kommenden Jahr um angebliche 3,16 Milliarden Euro und bis 2026 um rund 6,9 Milliarden Euro entlasten.
▪️ Doch fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wird die Erbschaftsteuer zum 1. Januar 2023 teils um sage und schreibe einige Hundert Prozent erhöht. Hinter dem sehr harmlos klingenden Satz „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung“ verbirgt sich tatsächlich eine stille Steuererhöhung für jeden Bürger, dessen Immobilie in den letzten Jahren an Wert zugelegt hat. Das Resultat: Die Freibeträge für die Kinder reichen nun oft nicht mehr aus. Wer keinen Kredit aufnehmen will, muß das Haus der Eltern verkaufen.
▪️ Grund hierfür ist die Änderung des Bewertungsgesetzes (BewG), das bezüglich der Erbschaft- und Schenkungsteuer geändert wird. Bei der Wertermittlung von Immobilien wird der steuerliche Wert ab dem 1.1.2023 höher angesetzt werden müssen. Die Freibeträge für Schenkung und Erbschaft sollen gleichzeitig nicht erhöht werden.
▪️ Die Erbschaftssteuer- und Schenkungsfreibeträge aktuell:
▫️ Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
▫️ Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
▫️ Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
▫️ Enkel: 200.000 Euro
▫️ Eltern und Großeltern eines Verstorbenen: 100.000 Euro
▫️ alle übrigen Erben: 20.000 Euro
©️ Mein Kommentar:
Die Änderung erfolgt, weil das Bundesverfassungsgerichts forderte, daß Immobilienwerte künftig auch für Zwecke der Steuerfestsetzung möglichst nahe am „gemeinen Wert“, also am Verkaufswert, festgestellt werden müssen.
Das hat zur Folge: wenn bei einer Erbschaft bei einem Haus der Verkaufswert angesetzt wird, dann wird dieser, bedingt durch die enormen Preissteigerungen am Immobilienmarkt, erheblich höher ausfallen als bisher, was auf einmal zu einer viel höheren Erbschaft- oder Schenkungsteuer führen wird als früher. Denn gleichzeitig sind die Freibeträge bei einer Schenkung oder Vererbung unverändert geblieben. Einfamilienhäuser in Boom-Regionen übersteigen den Freibetrag mühelos um ein Vielfaches.
Daß der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts tätig werden würde, war erwartbar. Daß er derart schamlos in die Taschen der Erben greifen würde, dafür gibt es dagegen keine Rechtfertigung – außer die, daß inzwischen jedes Mittel recht ist, um den Bürgern das Geld aus den Taschen zu ziehen…
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IST EINE LINIE
ZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT…
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